Laut einer Studie der „European Alliance for Access to Safe Medicines (kurz: EAASM)“, wird das Internet immer mehr zu einer „Schnellstraße“ für gefälschte Arzneimittel. Die EAASM, ist eine unabhängige Organisation, welche sich zur Aufgabe gemacht hat, das Thema gefälschte Arzneimittel mehr in das Bewusstsein der Menschen zu rücken.
Der Report wurde am 22. Juli in London vorgestellt. Die Untersuchung offenbart ein beunruhigendes Ergebnis: Von allen über das Internet vertriebenen Arzneimitteln, sind mehr als 60 Prozent gefälscht oder minderwertig! Neben Präparaten zur Minderung einer erektilen Dysfunktion (Erektionsstörung) wurden auch Medikamente zur akuten Behandlung ernster kardiovaskulärer (Herz und Gefäßsystem betreffend), respiratorischer (die Atmung betreffend) oder psychischer Erkrankungen (Psychopharmaka) untersucht. Insgesamt wurden für die Studie 18 Präparate online bestellt.
Durch den schnell wachsenden Internethandel mit illegalen Medikamenten erhöht sich zugleich die Wahrscheinlichkeit, gefälschte Arzneimittel auch zu erhalten. Da Patienten zudem oft nicht in der Lage sind, gefälschte von nicht gefälschten Präparaten zu unterscheiden, ist das gesundheitliche Risiko, welches von solchen Produkten ausgeht, sehr hoch. So können Arzneimittel, welche über keinen oder einen zu geringen Wirkstoffgehalt verfügen, zu einer großen Gefahr für den Patienten werden.
Für die Studie wurden bei mehr als 100 Arzneimittelhändlern im Internet verschiedene, häufig einzunehmende und verschreibungspflichtige Präparate gekauft. Nach erfolgter detaillierter Untersuchung, kam die EAASM zu dem (gefährlichen) Ergebnis, dass alle Medikamente ausgeliefert wurden, aber ohne Vorlage eines notwendigen Rezepts. Diese Vorgehensweise ist nicht nur illegal, sondern auch mit vielen Risiken für die Gesundheit des Käufers verbunden.
Die visuelle und chemische Analyse der bestellten Medikamente führte zu folgenden Ergebnissen:
• Von den getesteten Arzneimittelhändler im Internet arbeiten 96 Prozent illegal. So fehlten auf nahezu jeder Webseite: die Kontaktadresse, der Firmensitz und ein namentlich genannter Apotheker.
• Über 90 Prozent der Internethändler versenden verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage eines ärztlichen Rezepts.
• Gefälscht war in 86 Prozent der Fälle das auf der Packung aufgedruckte Prüfsiegel.
• Dagegen enthielten 62 Prozent der Präparate entweder keine oder zu geringe Wirkstoffmengen. Gleichzeitig war die Qualität der Produkte oft mangelhaft.
• Lediglich 38 Prozent der versendeten Medikamente waren Originalprodukte. Von denen aber wiederum 16 Prozent aus illegalen Nicht-EU-Importen stammten. In vielen Fällen fehlte zudem die Patienteninformation, obwohl diese aber enthalten sein muss.
Ebenso wurde vereinzelt bei der Versendung von lebensverlängernden Herzmedikamenten Viagra kostenfrei als „Bonus“ beigefügt, ohne dabei auf mögliche Wechselwirkungen hinzuweisen. Solche Beigaben sind nicht nur illegal, sie können sogar zu schwerwiegenden gesundheitlichen Schäden führen, wenn diese Präparate ohne ärztliche Kontrolle eingenommen werden.
Inwieweit die Ergebnisse der (europäischen) Studie auch auf Deutschland übertragbar sind, geht aus dem Bericht leider nicht hervor. Grundsätzlich gelten aber für Versandapotheken in Deutschland die gleichen hohen Anforderungen an Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit, wie bei einer Apotheke vor Ort. Aus diesem Grund dürfen nur solche Arzneimittel versendet werden, die für den deutschen Markt zugelassen sind und die Informationen in deutscher Sprache enthalten. Darüber hinaus muss die Versandapotheke die Beratung in deutscher Sprache, durch pharmazeutisches Personal, gewährleisten. Dies gilt auch für Versandapotheken, die ihren Sitz im europäischen Ausland haben. Seriöse Versender bestehen bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zudem auf das Einsenden des Originalrezepts.
Bei einer Bestellung von Arzneimitteln über das Internet, sollte geprüft werden, ob die Webseite über ein vollständiges Impressum verfügt. Die Internetapotheke muss die Postanschrift der Offizin-Apotheke, den Namen des Apothekers/der Apothekerin, die berufliche Qualifikation, die zuständige Aufsichtsbehörde sowie die zuständige Apothekerkammer beinhalten. Grundsätzlich gilt: In Deutschland sind nur Apotheken befugt, Arzneimittel zu verkaufen bzw. zu versenden.